Allgemeine Geschäftsbedingungen


 
§1 Leistungsgegenstand
1.1 Angelika Pauw Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings-und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu coachen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung ausschließlich durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend §611 BGB.

§2 Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 55 Minuten.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und Trainingsziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch den Trainer möglich.

§3 Sonstige Leistungen
3.1 Angelika Pauw Personal Training steht den im Rahmen der vereinbarten Trainings-und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Trainers.

§4 Haftung
4.1 Angelika Pauw Personal Training schließt gegenüber den Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Der Trainer haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder von dem Trainer vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Der Trainer übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
4.5 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

§5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt jeweils zu Beginn eines 10er Blocks.
5.2 Der Klient erhält von Angelika Pauw Personal Training eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge sofort zu zahlen ist.
5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

§6 Sonstige Kosten / Anfahrt
6.1 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.2 Angelika Pauw Personal Training erhebt folgende Fahrtkosten: -ab 5 km Entfernung bzw. ab 10 Minuten Anfahrt und Rückfahrt 20,-Euro -ab 10 km Entfernung bzw. ab 20 Minuten Anfahrt und Rückfahrt 40,-Euro

§7 Verhinderung und Ausfall Personaltrainer-Stunden
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 48 Stunden vor Trainingsbeginn, telefonisch oder schriftlich per E-Mail abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit ggf. Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

§8 Verhinderung und Ausfall Pauwer Yoga-Kursreihe
8.1 Die Pauwer Yoga-Kursreihe ist nicht übertragbar und personengebunden. Bei Nichtinanspruchnahme der damit verbundenen Teilnahme besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Verlängerung. In Einzelfällen kann aus Kulanz eine Anpassung gewährt werden.

§9 Verhinderung und Ausfall Yoga-Retreat Veranstaltungen
9.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 14 Tage vor dem Beginn des Yoga-Retreats, telefonisch oder schriftlich per E-Mail abzusagen. Andernfalls wird die vereinbarte Gebühr für den gebuchten Yoga-Retreat in voller Höhe berechnet.

§10 Ersatzansprüche
10.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Angelika Pauw Personal Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

§11 Datenschutz
11.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Angelika Pauw Personal Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstands verwendet.
11.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§12 Geheimhaltung
12.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Angelika Pauw Personal Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
12.2 Angelika Pauw Personal Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings-und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§13 Sonstige Vereinbarungen
13.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
13.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte und Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§14 Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
14.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
14.3 Als Gerichtsstand wird Ulm vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.